Das Zusammentreffen der Begriffe „Wahl“ und Pflicht klingt zunächst widersprüchlich. „Wahl“ bedeutet, dass jeder Schüler sich aus einem Angebot von Kursen einen Kurs aussuchen darf. Hierbei sollte man sich von seiner Neigungen leiten lassen, also etwas, für das man sich besonders interessiert. "Pflicht" bedeutet, dass dieser Kurs genauso wichtig ist wie die Fächer, die man bereits kennt, zum Beispiel Mathematik oder Englisch. In den Wahlpflichtkursen (kurz WPK genannt) werden auch Arbeiten geschrieben oder es werden andere Tätigkeiten bewertet und in den LEBs ausgewiesen.
Wahlpflichtkurse können ab Jahrgang 6 gewählt werden. Ab dem Schuljahr 2025/26 wählen die Schüler*innen aus Jahrgang 6 einen WPK, die eine 2. Fremdsprache (Spanisch oder Französisch) lernen wollen; für alle anderen Schüler*innen läuft der Unterricht wie gewohnt weiter. Ab Jahrgang 7 wählen dann alle Schüler*innen des Jahrgangs einen WPK. Wenn man in Jahrgang 6 Spanisch oder Französisch als WPK gewählt hat, besteht nun die Möglichkeit, sich noch einmal umzuentscheiden und einen neuen WPK zu wählen. Entscheidet man sich dafür, die zweite Fremdsprache fortzusetzen, wird man diese Fremdsprache im Rahmen eines vierstündigen Kurses vier weitere Schuljahre lang, also bis zum Ende der 10. Klasse, erlernen. Eine erneute Abwahlmöglichkeit besteht nicht. Alle anderen WPKs laufen jeweils über zwei Schuljahre.
Für Jahrgang 9 kann freiwillig und zusätzlich ein 2-stündiger Zertifikatskurs gewählt werden, um einen zusätzlichen Schwerpunkt zu setzen bzw. zu vertiefen.